Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)
Timeout Retreat (Stand Februar 2024)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Retreats und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „Retreats“) der
Veranstalterin, Corina Blum – Auszeitliebe (im Folgenden: „Veranstalter“) unabhängig vom Veranstaltungsort des gebuchten Retreats.
1.2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung des Retreats.
1.3. Die Buchung der Unterkunft kann der Teilnehmer nur direkt bei dem jeweils angegeben Seminarhotel vornehmen, das auch die alleinige Verantwortung für
die vertragsgemäße Erbringung sämtlicher zur Unterbringung gehörender Leistungen trägt.
1.4. Der Veranstalter ist alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Retreats und ist kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.
2. Vertragspartner
Corina Blum – Auszeitliebe
Reichwaldstraße 23
66484 Battweiler
3. Angebot, Annahme, Vertragsschluss
3.1. Die Beschreibung des Retreats auf der Webseite https://www.auszeitliebe.com stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).
3.2. Die schriftliche Anmeldung und die Zahlung durch den Teilnehmer stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar.
3.3. Nach der Anmeldung und der erfolgreichen Zahlung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Auch die Rechnung erhält dieser per E-Mail (Bestellbestätigung).
4. Zahlung der Kursgebühr
4.1. Der Teilnehmer bucht das Retreat direkt beim Veranstalter. Der Kaufpreis ist sofort mit Buchung fällig. Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise und sind umsatzsteuerbefreit.
4.2. Der Kaufpreis kann per Überweisung, Giropay, PayPal oder Kreditkarte gezahlt werden.
5. Rechte und Pflichten des Teilnehmers
5.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten zeitnah mitzuteilen.
5.2. Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Retreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Transport, Unterbringung und Verpflegung.
5.3. Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, eine Unterkunft im angegebenen Seminarhotel zu buchen. Die Teilnahme am Retreat ist ebenfalls möglich, wenn sich der Teilnehmer um eine andere Unterkunft als die vom Veranstalter empfohlene kümmert. Anfallende Kosten für Verpflegung im Retreat-Hotel sind mit dem Hotel direkt zu klären.
5.4. Die Teilnahme am Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen.
5.5. Der Teilnehmer ist gehalten, dem Veranstalter vor Beginn des Retreats über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.
5.6. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung des Retreats durch bestimmte Coaches. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Coaches etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf der Veranstalter einen Ersatz für das gebuchte Retreat stellen. Der Austausch der Coaches berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.
6. Rechte und Pflichten des Veranstalters/ Mindestteilnehmerzahl
6.1. Der Umfang der vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Retreats. Der Veranstalter erbringt oder vermittelt keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise sowie der Unterbringung und Verpflegung des Teilnehmers.
6.2. Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.
6.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmern bis spätestens 25 Tage vor Beginn des Retreats über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr unverzüglich zurückerstattet. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4 Personen.
6.4. Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird das Seminarhotel dem Teilnehmer ermöglichen, die separate Buchung des Hotel-Aufenthaltes zeitnah kostenfrei zu stornieren, spätestens jedoch 21 Tage vor dem Retreat. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Stornierungs- oder Umbuchungskosten für anderweitig bereits geleistete Transport- und Hotelleistungen zu ersetzen.
6.5. Der Veranstalter behält sich vor, das Retreat aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung der angekündigten Coaches, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
7. Kein Widerrufsrecht bei Retreats
Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Retreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.
8. Stornierung durch Teilnehmer – Stornierungskosten
8.1. Der Teilnehmer kann vor Retreatbeginn jederzeit gegenüber dem Veranstalter in schriftlicher Form den Vertrag stornieren. Storniert der Teilnehmer den Vertrag, kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierungserklärung des Teilnehmers in Prozent der Kursgebühr wie folgt berechnet:
• Bis 7 Wochen vor Kursbeginn: 20 % des Kaufpreises
• Bis 5 Wochen vor Kursbeginn: 60 % des Kaufpreises
• Bis 3 Wochen vor Kursbeginn: 90 % des Kaufpreises
• Danach: 100% des Kaufpreises
8.2. Der Teilnehmer kann bis zum Beginn des gebuchten Retreats einen Ersatzteilnehmer stellen, der in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt.
9. Rücktrittsrechte; Kündigung wegen besonderer Umstände
9.1. Die kurzfristige Ersetzung der angekündigten Coaches durch den Veranstalter berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.
9.2. Wird die Durchführung des Retreats durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.
10. Haftungsausschluss
10.1 Der Veranstalter haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen oder Forderungen der Teilnehmer aus ihrer Vertragsbeziehung zum Seminarhotel. Dies gilt auch für eventuelle Forderungen der Teilnehmer infolge einer Stornierung ihrer Hotelbuchung nach Absage des Retreats durch den Veranstalter.
10.2. Die Teilnahme am Retreat und der damit verbundenen Aktivitäten erfolgt auf eigenes Risiko.
10.3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden, Verluste oder Diebstähle, die während des Retreats auftreten.
10.4. Jeder Teilnehmer ist für seine eigene körperliche Verfassung und Fitness verantwortlich und sollte vor der Teilnahme am Retreat seinen Arzt konsultieren.
10.5. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen des Veranstalters zu befolgen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
11. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen
11.1. Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während des Retreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner (Lehrpersonal, Seminarhotel, …) zur Verwendung und Veröffentlichung auf deren Webseiten und in deren sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anzufertigen.
11.2. Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis in Bild- und
Videoaufnahmen seiner Person nach Ziffer 11.1. dieser Nutzungsbedingungen.
11.3. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bildund Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person
widerrufen.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten unterliegen dem deutschen Recht.
12.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Zweibrücken (Amtsgericht Zweibrücken)